Ausschlagungsfrist früh prüfen
§ 1944 BGB nennt regelmäßig eine Frist von sechs Wochen, die je nach Kenntnis und besonderen Umständen anders beginnen oder länger sein kann. Warten Sie deshalb nicht bis zur Wohnungsübergabe, sondern holen Sie früh eine verbindliche rechtliche Einordnung ein.
Räumen kann mehr als eine praktische Handlung sein
Wer Gegenstände verkauft, verteilt oder umfangreich entsorgt, verändert den Nachlass. Welche Sicherungs- oder Verwaltungsmaßnahmen zulässig sind und wann Verhalten als Annahme gewertet werden kann, gehört in juristische Hände. Ein Räumungsbetrieb entscheidet das nicht.
Sichern ohne zu verwerten
Wenn Gefahr für Wohnung oder Gebäude besteht, können begrenzte Sicherungsmaßnahmen nötig sein: Wasser abstellen, verderbliche Inhalte behandeln, Haustiere versorgen oder Schlüssel sichern. Dokumentieren Sie Ausgangslage und Maßnahmen und holen Sie bei Unsicherheit Zustimmung der zuständigen Stelle ein.
Vermieter und Beteiligte informieren
Der Tod des Mieters beendet das Mietverhältnis nicht automatisch ohne weitere Prüfung. Eintrittsrechte, Fortsetzung und Kündigung können von der konkreten Situation abhängen. Kommunizieren Sie den Todesfall, geben Sie aber keine verbindlichen Zusagen zur Räumung, bevor Zuständigkeit geklärt ist.
Unterlagen für die Beratung sammeln
Hilfreich sind Sterbeurkunde, Mietvertrag, bekannte Testamente oder Vollmachten, Schreiben des Nachlassgerichts, Übersicht der Angehörigen und Informationen zu Vermögen sowie Schulden. Bewahren Sie diese Unterlagen getrennt vom Wohnungsinhalt auf.
Räumung erst nach eindeutiger Beauftragung
Sobald feststeht, wer verfügen darf, kann die Wohnung besichtigt und der Umfang bestimmt werden. Dann werden Suchlisten, Werte, Nebenräume und Übergabeziel wie bei jeder Nachlassauflösung schriftlich vereinbart.
Quellen und weiterführende Grundlagen
Die fachlichen Aussagen dieses Beitrags wurden mit den folgenden amtlichen oder fachlichen Informationen abgeglichen:
Häufig gefragt
Antworten zur praktischen Planung
Darf ich persönliche Dokumente aus der Wohnung holen?
Welche Sicherungshandlungen zulässig sind, hängt von Situation und Berechtigung ab. Dokumentieren Sie den Vorgang und lassen Sie Zweifelsfälle rechtlich klären.
Endet der Mietvertrag automatisch mit dem Tod?
Nein, das BGB enthält Regeln zu Eintritt und Fortsetzung. Wer kündigen darf und welche Frist gilt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Kann eine Firma die Berechtigung für mich prüfen?
Eine Räumungsfirma kann erforderliche Vollmachten und Ansprechpartner abfragen, aber keine erbrechtliche Beratung ersetzen.

