Klare Regeln für einen verlässlichen Auftrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Entrümpelungen, Haushalts- und Wohnungsauflösungen, Messie-Räumungen, Geschäftsauflösungen, Aktenvernichtung, Demontage, Rückbau, Belagsentfernung, Klein- und Schwerlasttransporte sowie ergänzende Leistungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dennis Bläsius Entrümpelungen, Inhaber Dennis Bläsius, und dem jeweiligen Auftraggeber über die im Angebot bezeichneten Leistungen. Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das konkrete Angebot, eine Leistungsbeschreibung und ausdrücklich bestätigte Nachträge, haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
Dennis Bläsius EntrümpelungenInhaber: Dennis Bläsius
Hauptstraße 30
56653 Wassenach
Deutschland
Telefon: 0173 5168300
E-Mail: kontakt@entruempelung-blaesius.de
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website, telefonische Auskünfte und erste Einschätzungen anhand von Fotos sind unverbindlich. Sie ersetzen keine Prüfung des tatsächlichen Aufwands. Eine Kontaktaufnahme oder Besichtigungsanfrage führt noch nicht zu einem kostenpflichtigen Vertrag.
Wir erstellen auf Grundlage der verfügbaren Angaben und – soweit für eine belastbare Kalkulation erforderlich – einer Besichtigung ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der darin genannten Bindungsfrist annimmt oder wir auf seinen ausdrücklichen Wunsch mit der Ausführung beginnen. Schweigen gilt nicht als Annahme.
Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson. Weisungen anderer Personen werden nur berücksichtigt, wenn deren Bevollmächtigung erkennbar ist oder vom Auftraggeber bestätigt wird. Änderungen des Auftrags sollen zur eindeutigen Dokumentation in Textform festgehalten werden.
3. Maßgeblicher Leistungsumfang
Geschuldet sind ausschließlich die im angenommenen Angebot bezeichneten Räume, Gegenstände, Demontagen, Transporte, Entsorgungswege und Übergabezustände. Grundrisse, Bilder, Mengenangaben oder Aufstellungen dienen der Beschreibung; sie erweitern den Leistungsumfang nicht über die bestätigte Vereinbarung hinaus.
„Besenrein“ bedeutet, dass die vereinbarten Flächen nach Entfernung des beauftragten Räumungsguts grob ausgekehrt übergeben werden. Eine Fein-, Bau-, Geruchs-, Desinfektions- oder Schadstoffreinigung sowie das Entfernen von Tapeten, Bodenbelägen, Einbauten, Nägeln, Kleberesten oder fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Wir dürfen geeignete Mitarbeitende und, soweit sachlich erforderlich, sorgfältig ausgewählte Fach- oder Entsorgungsunternehmen einsetzen. Dennis Bläsius Entrümpelungen bleibt Vertragspartner und Ansprechpartner des Auftraggebers.
4. Besondere Bedingungen für einzelne Leistungen
4.1 Entrümpelung, Haushalts-, Wohnungs-, Geschäfts- und Messie-Räumung
Ein Festpreis gilt nur für den besichtigten oder anderweitig vollständig und zutreffend beschriebenen Zustand und den schriftlich festgelegten Umfang. Nach Vertragsschluss zusätzlich eingebrachte Gegenstände, nicht angegebene Nebenräume, verdeckte Bestände oder zusätzliche Arbeiten sind nicht umfasst. Eine Wertanrechnung erfolgt nur für konkret bezeichnete Gegenstände und in der im Angebot ausgewiesenen Höhe.
Bei sensiblen Räumungen gelten vereinbarte Schutz-, Such- und Freigaberegeln. Ohne eine konkrete Suchliste ist keine vollständige Durchsicht jedes Behältnisses geschuldet.
4.2 Aktenvernichtung und vertrauliche Unterlagen
Aktenvernichtung kann unabhängig von einer Entrümpelung beauftragt werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechnet sich die Vergütung aus der vereinbarten Anfahrt und dem durch Wiegeschein dokumentierten tatsächlichen Gewicht. Die Unterlagen werden im geschlossenen Fahrzeug ohne von uns veranlasste Zwischenlagerung dem vereinbarten Vernichtungsweg zugeführt. Eine bestimmte Schutzklasse, Sicherheitsstufe, Partikelgröße, Vernichtungsfrist oder die Annahme anderer Datenträger ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
Der Auftraggeber muss Art, Schutzbedarf und gegebenenfalls gesetzliche Aufbewahrungsfristen der Unterlagen vor Übergabe prüfen. Enthalten die Akten personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor der Übergabe eine datenschutzrechtlich erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit ein solches Vertragsverhältnis im Einzelfall vorliegt.
4.3 Tapeten-, Teppichboden-, Bodenbelags- und Verkleidungsentfernung
Diese Arbeiten werden mangels zuverlässig vorhersehbarer Ablösbarkeit nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu dem vorab mitgeteilten Stundensatz sowie der vereinbarten Anfahrt abgerechnet. Die Entsorgung der von uns im vereinbarten Umfang entfernten gewöhnlichen Materialien ist im vereinbarten Stundensatz enthalten. Nicht erkennbare Mehrfachschichten, ungewöhnliche Kleber, beschädigte oder ungeeignete Untergründe und schadstoffverdächtige Materialien können die Ausführung begrenzen oder unterbrechen.
4.4 Demontage, kleine Abrissarbeiten und Bautenentkernung
Bearbeitet werden nur die ausdrücklich freigegebenen und technisch geeigneten Bauteile. Tragende oder aussteifende Bauteile, aktive Leitungen und Anschlüsse sowie Arbeiten an Strom-, Gas-, Wasser-, Heizungs- oder sonstigen Versorgungssystemen sind nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich eine hierfür zulässige Leistung vereinbart wurde. Erforderliche Freischaltungen, statische Prüfungen oder Arbeiten eines Fachgewerks müssen vor unserem Einsatz abgeschlossen sein.
Asbest-, künstliche Mineralfaser- oder andere Schadstoffarbeiten werden nicht durchgeführt. Bei Verdacht dürfen wir den betroffenen Bereich bis zur Untersuchung und erforderlichen Freigabe durch eine qualifizierte Fachfirma unbearbeitet lassen. Eine optische Besichtigung ist keine Schadstoffanalyse.
4.5 Schwerlast- und Treppentransport
Die technische Tragfähigkeit des eingesetzten elektrischen Treppensteigers von bis zu 420 Kilogramm ist keine pauschale Transportzusage. Jeder Einsatz setzt eine positive Prüfung von Gewicht, Abmessungen, Schwerpunkt, Befestigungsmöglichkeiten, Türen, Podesten, Wendeflächen, Treppenverlauf, Untergrund und Tragfähigkeit des gesamten Weges voraus. Wendeltreppen, gerundete Treppen, zu enge Treppenhäuser sowie beschädigte oder nicht ausreichend tragfähige Treppen sind regelmäßig ungeeignet.
Der Auftraggeber stellt vorhandene Gewichts- und Maßangaben zur Verfügung und veranlasst auf unser begründetes Verlangen einen geeigneten Tragfähigkeits- oder Statiknachweis. Zeigt sich erst vor Ort, dass der Transport trotz vorheriger Angaben nicht sicher ausführbar ist, hat Sicherheit Vorrang; eine Transportpflicht besteht dann nicht. Vergütungsansprüche für bereits vertragsgemäß erbrachte Prüf-, Anfahrts- oder Vorbereitungsleistungen richten sich nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
4.6 Kleintransporte und sonstige Transporte
Transportiert werden nur die vereinbarten, für Fahrzeug und Transportweg geeigneten Gegenstände. Der Auftraggeber muss besonders empfindliche, gefährliche, verbotene oder genehmigungspflichtige Güter vorab bezeichnen. Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Waffen, Munition, Gefahrstoffe, Tiere oder verderbliche Güter werden nur aufgrund einer ausdrücklichen und rechtlich zulässigen Vereinbarung übernommen.
5. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er den Auftrag erteilen, über die bezeichneten Gegenstände verfügen und uns den vereinbarten Zugang verschaffen darf. Rechte von Eigentümern, Miterben, Vermietern, Insolvenzverwaltern oder sonstigen Dritten sind vor Arbeitsbeginn zu klären. Der Auftraggeber stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese darauf beruhen, dass er seine Verfügungsbefugnis vorsätzlich oder fahrlässig unzutreffend dargestellt hat. Zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
Spätestens vor Arbeitsbeginn sind sämtliche Schlüssel, Zugänge, Halte- und Ladebedingungen, Hausordnungen und bekannte Gefahren mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere instabile Böden oder Treppen, verdeckte Leitungen, Schimmel, Schädlingsbefall, Fäkalien, medizinische Abfälle, Spritzen, Waffen, Munition, Gasflaschen, Chemikalien, brennbare Stoffe, Batterien und unbekannte Behälter. Kinder, Tiere und unbeteiligte Personen sind aus den Arbeits- und Transportbereichen fernzuhalten.
Zu erhaltende Gegenstände und nicht freigegebene Bereiche müssen vor Beginn eindeutig markiert oder entfernt werden. Persönliche Unterlagen, Datenträger, Medikamente, Schlüssel, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sollen vom Auftraggeber vorab gesichert werden, sofern keine konkrete Such- oder Schutzregel vereinbart wurde.
Der Auftraggeber sorgt, soweit nicht von uns übernommen, für erforderliche Zufahrts-, Halte-, Park- und Nutzungsgenehmigungen sowie für frei zugängliche Arbeitswege. Verzögerungen oder Zusatzaufwand aus fehlendem Zugang, unzutreffenden Angaben oder nicht erfüllten Mitwirkungspflichten werden nur nach Maßgabe einer Vereinbarung oder der gesetzlichen Vorschriften berechnet.
6. Termine, Verzögerungen und unvorhersehbare Hindernisse
Termine und Fertigstellungsfristen sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei nur voraussichtlichen Angaben informieren wir über wesentliche Änderungen so früh wie möglich.
Witterung, behördliche Maßnahmen, gesperrte Zugänge, Ausfall von Entsorgungsanlagen, nicht erkennbare Gefahren, unvorhersehbare technische Störungen oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände können eine angemessene Verschiebung erforderlich machen. Gesetzliche Rechte beider Parteien, insbesondere bei Verzug oder Unmöglichkeit, bleiben unberührt.
7. Abweichender Zustand und zusätzliche Leistungen
Weicht der tatsächliche Zustand erheblich von den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Angaben ab oder werden zusätzliche Leistungen gewünscht, unterbrechen wir die betroffenen Arbeiten, soweit dies zur Klärung notwendig und zumutbar ist. Zusatzleistungen werden erst nach Abstimmung von Umfang und Vergütung ausgeführt. Ohne eine solche Vereinbarung besteht keine Pflicht, den Auftrag über den bestätigten Umfang hinaus fortzusetzen.
Bei einer unmittelbaren Gefahr dürfen wir angemessene Sicherungsmaßnahmen treffen, soweit dies erforderlich ist, um Personen oder Sachen zu schützen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Ansprüche auf Ersatz erforderlicher Aufwendungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Vergütung, Abrechnung und Zahlung
Für Verbraucher werden Endpreise einschließlich gesetzlich anfallender Steuern ausgewiesen. Maßgeblich ist die im Angebot vereinbarte Preisart:
- Festpreis: für den vollständig beschriebenen Leistungsumfang und den zugrunde gelegten Zustand;
- Zeitabrechnung: nach den tatsächlich geleisteten und nachvollziehbar dokumentierten Arbeitsstunden zuzüglich der vereinbarten Anfahrt;
- Gewichtsabrechnung: insbesondere bei Aktenvernichtung nach Anfahrt und dokumentiertem tatsächlichem Gewicht;
- Einzel- oder Einheitspreise: soweit diese im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
Eine kostenlose Besichtigung begründet keinen Anspruch auf weitere kostenlose Anfahrten, Prüfungen oder Leistungen. Solche Kosten entstehen nur, wenn sie vorab vereinbart wurden oder ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Rechnungen sind zu dem dort angegebenen Zeitpunkt fällig. Fehlt eine besondere Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregeln. Der Auftraggeber erhält eine nachvollziehbare Rechnung; vereinbarte Wertanrechnungen werden darin oder bereits im Angebot ausgewiesen.
9. Fertigstellung, Abnahme und Mängelrechte
Soweit die Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, wird der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme aufgefordert. Bei Verbrauchern tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der erforderliche Hinweis in Textform erteilt wurde.
Der Auftraggeber soll den vereinbarten Leistungsstand bei Übergabe prüfen und erkennbare Abweichungen mitteilen. Eine unterlassene sofortige Mitteilung lässt gesetzliche Mängelrechte von Verbrauchern unberührt. Bei berechtigten Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu; uns ist zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit das Gesetz dies vorsieht.
Ist der Auftraggeber bei der vereinbarten Übergabe nicht anwesend, können die Parteien eine Schlüsselregelung und eine sachgerechte Abschlussdokumentation vereinbaren. Fotos oder Protokolle dienen der Dokumentation und verändern nicht die gesetzliche Beweislast.
10. Freigabe, Eigentum und Entsorgung
Der Auftraggeber entscheidet vor Arbeitsbeginn, welche Gegenstände verbleiben, gesichert, transportiert, verwertet oder entsorgt werden sollen. Mit der eindeutigen Freigabe zur Verwertung oder Entsorgung gestattet er uns, die bezeichneten Gegenstände aus dem Objekt zu entfernen und nach dem vereinbarten Zweck zu sortieren, weiterzugeben, zu verwerten, zu vernichten oder fachgerecht zu entsorgen. Eine Rückgabe nach Übergabe an den Verwertungs- oder Entsorgungsweg kann nicht zugesagt werden.
Die Freigabe erfasst keine Gegenstände, die entgegen einer vereinbarten Kennzeichnung oder Schutzregel versehentlich erfasst wurden. Der Auftraggeber muss uns einen solchen Fehler unverzüglich melden; Haftung und weitere Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Abschnitt 12 dieser AGB.
Materialien, deren Annahme rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, dürfen zurückgewiesen werden. Dazu zählen insbesondere nicht deklarierte Gefahrstoffe, explosive Stoffe, Waffen, Munition, radioaktive Stoffe sowie asbest- oder anderweitig schadstoffhaltiges Material. Hierfür erforderliche Fachunternehmen und Entsorgungswege werden nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung beauftragt.
11. Kündigung, Terminabsage und Annahmeverzug
Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Muss ein bereits geschlossener Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers beendet oder ein verbindlicher Ausführungstermin aufgehoben werden, richten sich die Vergütung bereits erbrachter Leistungen, unvermeidbare Fremd- und Entsorgungskosten sowie eine mögliche weitere Vergütung nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und ein anderweitiger Erwerb werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angerechnet.
Können wir wegen fehlenden Zugangs, nicht geräumter Schutzbereiche oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände nicht beginnen oder fortarbeiten, setzen wir – soweit erforderlich und zumutbar – eine angemessene Frist zur Mitwirkung. Gesetzliche Ansprüche wegen Annahme- oder Mitwirkungsverzugs sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
12. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Gleiches gilt, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit ein Schaden auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden unzutreffenden Freigabe, einer verschwiegenen konkreten Gefahr oder einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten beruht; in diesen Fällen richtet sich eine Mitverantwortung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für den Verlust nicht eindeutig geschützter Gegenstände besteht keine verschuldensunabhängige Haftung. Unsere Verpflichtung zu vereinbarten Such- und Schutzregeln sowie die Haftung bei deren schuldhafter Verletzung bleiben unberührt.
Soweit eine Leistung rechtlich als Fracht- oder Umzugsvertrag einzuordnen ist, gelten die transportrechtlichen Haftungsregelungen der §§ 407 ff. beziehungsweise §§ 451 ff. HGB einschließlich ihrer gesetzlichen Haftungsgrenzen, Ausnahmen und zwingenden Verbraucherrechte vorrangig.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.
Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird dieser Wunsch gesondert dokumentiert. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erklärt werden. Über einen möglichen Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Leistungserbringung wird gesondert belehrt.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung. Für datenschutzrechtlich besonders geregelte Leistungen, insbesondere die Verarbeitung fremder personenbezogener Daten im Rahmen einer Aktenvernichtung, werden erforderliche ergänzende Vereinbarungen vor Leistungsbeginn abgeschlossen.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine einzelne Regelung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt nicht automatisch eine für den Auftraggeber nachteiligere Bestimmung; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassung vom 26. August 2026

